A) Stiftungszweck: „Förderung der Jugendhilfe“ EURO 127.940, –
B) Stiftungszweck: „Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten“ EURO 12.551, –
C) Stiftungszweck: „Förderung des Tierschutzes“ EURO 391.398, –
D) Stiftungszweck: „Die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.“ EURO 112.100, –